Unterstützung in Notlagen

Malters hilft Menschen in Not unterstützt Einzelpersonen und Organisationen in einer Notlage. Für Ihren Antrag um Unterstützung benutzen Sie bitte das nebenstehende "Gesuchsformular" mit dem integrierten Formular "Entbindung vom Amtsgeheimnis".

 

Beurteilung von Unterstützungsgesuchen

Unterstützungsgesuche werden durch den Vorstand von Malters hilft Menschen in Not unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien beurteilt. Jede Gutsprache durch den Vorstand muss durch eine unabhängige Geschäftsprüfungskommission frei gegeben werden.

 

Kriterien

  • Einzelperson oder Familie mit Bezug zu Malters
  • Gemeinschaft in einer benachteiligten Region der Schweiz
  • Gemeinschaft in einem Entwicklungsland, in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen
  • Auslandprojekte: Situation und Projekt vor Ort ist einer Person mit Bezug zu Malters hilft Menschen in Not bekannt und kann beurteilt werden
  • Ausgewiesene Notlage
  • Unterstützung zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensumstände
  • Konkrete Auslage, resp. konkrete Aufgabenstellung innerhalb eines Projektes
  • Kein Anspruch auf wiederkehrende Leistung
  • Folgegesuche: Der Projektfortschritt und der Einsatz bereits gesprochener Leistungen muss gegenüber Malters hilft Menschen in Not dokumentiert werden

 

Mögliche Hilfeleistungen

  • Geldbeträge à fonds perdu (keine Rückzahlung)
    • Direkte Bezahlung einer konkreten Rechnung
    • Geldüberweisung ins Ausland
  • In Ausnahmefällen: zinsloses Darlehen mit Rückzahlungsplan